AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autokosmetik Bruchsal GmbH:

Allen zwischen ,,Autokosmetik Bruchsal” (folgend: Anbieter) und den Kunden (folgend: Auf- tragsgeber) abgeschlossenen Verträgen liegen folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (folgend: AGB) zugrunde:

§1      Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Diese umfassen die Geschäftsbereiche der Fahrzeugaufbereitung und der Autowäsche.

1.1     Alle von der ABG abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und nehmen keinen Einfluss auf die übrigen Bedingungen.

1.2     Änderungen an den AGB sind vorbehalten, müssen jedoch einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.3     Sollten eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze der AGB unwirksam sein, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze weiterhin gültig. (Salvatorische Klausel)

§2     Terminvereinbarung

2.1     Eine schriftliche wie auch mündliche Terminvereinbarung wird im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche anerkannt. Die schriftliche Auftragsbestätigung vọr der Durchführung der Fahrzeugaufbereinung /- Reinigung ist hiervon unabhängig. 2.2     Teminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Kunden und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden ais solche deklariert werden. Der Anbieter behält sich die Annahme solcher Aufträge vor, da die Möglichkeit der Umsetzung an die Auftragslage gebunden ist.

§3     Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1     Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern sie nicht mindestens einen Werkzeug vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2     Sofern kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung des Termins erkennbar ist, behält sich der Anbieter vor eine Kostenpauschale in Höhe von € 20,00 geltend zu machen.

§4     Reklamationen

4.1     Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftragsgeher bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Sofern keine anders lautende Individualabsprache getroffen wurde können Reklamationen nur bei dieser Übergabe und vor Verlassen des Werksgeländes geltend gemacht werden. Falls eine Reklamation berechtigt ist hat der Anbieter das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung.

4.2     Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich oder nach Individualabsprache auch mündlich festzuhalten.

§5     Haftung und Garantie

5.1     Schadenersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

5.2     Der Anbieter übernimmt bei Felgen-und Motorreinigung und bei der Bearbeitung von nachlackierten oder teillackierten Teilen keine Haftung für Folgeschäden.

5.3     Bei der Reinigung von Felgen mit Mikroschäden oder bei mangelhaft lackierten Felgen kann es zu Lackablösungen kommen. Dies hat der Anbieter nicht zu vertreten. Schadensersatzansprüche sind hier ausgeschlossen.

5.4     Bei der Reinigung von undichten Abblend- und Rücklichtern kann Feuchtigkeit in das Fahrzeug eindringen. Weiterhin kann es bei der Reinigung zu einer altersbedingten Ablösung der umrahmenden Schutzschicht kommen. Beides hat der Anbieter nicht zu vertreten. Schadenersatzanspriüche sind hier ausgeschlossen.

5.5     Bei Nassreinigungen der Polster, Sitzelemente, Himmel, Verkleidungen etc. kann es durchaus vorkommen, dass diverse Beschädigungen auftreten. Z.B. Symbol „Airbag” kann aufleuchten.

5.6     Bei einer Motorreinigung kann trotz sorgfältigem Abdecken der elektronischen Elemente Feuchtigkeit in Steuergeräte oder Steckverbindungen eindringen. Für eventuell auftretende Folgeschäden übernimmt der Anbieter hier keine Haftung.

5.7      Bei mangelhaft nachlackierten Teilen kann es durch die Reinigung zu Lackablösungen kommen. Hierfür übernimmt der Anbieter keine Haftung.

5.8     In Ausnahmefällen kann es bei der Bearbeitung von besonders alten Fahrzeugen zur Ablösung bestimmter Fahrzeugteile wie z.B. dem Außenspiegel kommen. Hier haftet der Anbieter nur bei Kenntnis und bei grober Fahrlässigkeit.

5.9     Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

5.10     Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden am Fahrzeug die vor der Fahrzeugaufbereitung bereits vorhanden waren.

5.11     Reinigungsarbeiten an Monitoren innerhalb es Fahrzeuges werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchgeführt. Hierbei können trotz sorgfältiger Arbeit Schäden am Monitor auftreten. Der Auftraggeber muss vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

§6     Formalia und schriftliche Absicherung

6.1     Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten ist eine Auftragsbestätigung seitens des Kunden zu unterschreiben.

6.2     Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftragsgeber vor, sofern dieser bei dem Anbieter Schadensersatzansprüche wegen Schäden die bereits vor Durchführung des Auftrags vorhanden waren geltend machen möchte und in Kenntnis darüber ist, dass diese Schäden bereits vorher vorhanden waren.

6.3     Mit der Unterzeichung der Auftragsbestätigung bestätigt der Auftragsgeber die Richtigkeit. Zugleich erkennt und akzeptiert er mit seiner Unterschrift unsere AGB.

§7     Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1     Unsere Leistungen erfolgen gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.

7.2     Zahlungsbedingungen sind vom Auftragsgeber so zu akzeptieren wie sie mündlich oder schriftlich vereinbart wurden.

7.3     Abweichende Regelungen sind nach mündlicher Absprache möglich.

§8     Preise

8.1     Die Preise sind im Allgemeinen abhängig von Zustand des Fahrzeugs.

8.2     Preisangaben auf Informationsunterlagen oder auf der Website des Anbieters sind unverbindlich und gelten nur als Orientierung.

8.3     Aufpreise wegen extremen Verschmutzungen müssen im Voraus schriftlich oder mündlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung festgestellt werden und würde die Entfernung dieser einen Aufpreis mit sich ziehen, so ist dies dem Auftragsgeber unverzüglich und vor Erledigung mitzuteilen.

8.4     Im Allgemeinen wird der endgültige Preis vor Beginn der Arbeiten mündlich oder schriftlich festgelegt. Der Anbieter ist an diese Vereinbarung gebunden.

§9     Sonstiges

9.1     Erfüllungsort ist Bruchsal

9.2     Gerichtstand ist Bruchsal

9.3     Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftragsgeber abgeschlossenen Verträge gilt das deutsche Recht.